Auftrag

Jugendberatungshäuser arbeiten im Auftrag des Jugendamtes in freier Trägerschaft als Angebot der Jugendsozialarbeit § 13.1 SGB VIII. Jugendberatungshäuser sind niedrigschwellige Wegweiser im Dschungel der Bürokratie.

Die Beratung und Begleitung erfolgt freiwillig und parteiisch im Sinne der jungen Menschen und ist vertraulich. Auf dieser Basis sind wir auch Ansprechpartnerinnen für Eltern, LehrerInnen sowie sämtliche AkteurInnen des Übergangssystems.

Wir arbeiten ganzheitlich, d.h. wir berücksichtigen die Vielschichtigkeit der Person, ihrer Biografie und Lebensumstände und achten bewusst auf den gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, insbesondere im Blick auf Gender und Herkunft.